§1 Anwendungsbereich

Der Käufer vereinbart mit der HT Farben & Lacke GmbH, im folgenden kurz HT genannt, dass für diese und alle künftigen Angebote, Bestellungen und Lieferungen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Der Käufer erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Entgegenstehende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Käufers sind abgedungen. Bei Abweichungen zwischen mündlicher Bestellung und schriftlichem Bestellschein oder schriftlicher Auftragsbestätigung der HT sind letztere maßgeblich.



§2 Lieferort und Versand

Sämtliche Lieferungen erfolgen „Ab Werk“ gemäß Incoterms 2009 und damit auf Gefahr des Bestellers. Der Besteller genehmigt Versand per LKW und/oder per Bahn. Bei Expresslieferung wird der Zuschlag gesondert verrechnet. Alle Lieferungen erfolgen versichert, sofern nicht anders vereinbart.



§3 Lieferzeit, Rücktritt, höhere Gewalt

Sofern angegebene Lieferzeiten nicht schriftlich als “fix“ vereinbart sind, sind sie für HT als freibleibend zu betrachten. Lieferfristen beginnen mit der Annahme der Bestellung, jedoch nicht vor der endgültiger Klärung sämtlicher Lieferdetails zu laufen. Werden sie überschritten, so ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer 4 - wöchigen mit eingeschriebenem Brief zu setzenden Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Beruht der Lieferverzug jedoch auf höherer Gewalt, wie z.B. Streik, Betriebsstörung, Schwierigkeiten bei der Rohstoffbelieferung, Verkehrssperren , auf behördlichen Eingriffen, etc., so ist eine entsprechend längere Nachfrist zu setzen. Auf Abruf vereinbarte Lieferungen müssen spätestens innerhalb zweier Monate ab der Bestellung abgenommen werden, andernfalls der Käufer ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug gerät. Außer den oben genannten Fällen ist der Käufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vertragsstornierungen können nur mit der Zustimmung von HT erfolgen und verpflichten den Käufer zur Zahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25% des Kaufpreises.



§4 Zahlungsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, gelten für alle Lieferungen die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen HT Listenpreise. Für die Preisberechnung ist immer das bei der Absendung ermittelte Gewicht in kg bzw. die Menge in Liter maßgeblich. Die Rechnungen von HT sind 14 Tage nach Fakturendatum ohne jeden Abzug zur Bezahlung fällig. HT ist nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel anzunehmen. Bei Annnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen dem Besteller verrechnet und von diesem sofort bar zu bezahlen. Im Falle des Verzuges sind 1% p.m. Verzugszinsen vereinbart. HT ist berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer vorzeitig fällig zu stellen, wenn dieser auch nur mit einer Teil-, oder Anzahlung in Verzug gerät oder HT Umstände bekannt werden, welche die Einbringlichkeit der Forderung zweifelhaft erscheinen lassen, wie etwa Wechselprotest, Klage, Exekution gegen den Käufer oder Stundungsansuchen. Ungeachtet bereits gemachter Lieferzusagen ist HT in diesen Fällen berechtigt, die Vorauskasse aller weiteren Lieferungen zu verlangen und bis zum Zahlungseingang die Lieferungen zurückzubehalten. Der Käufer verpflichtet sich im Falle des Zahlungsverzuges, zur Zahlung sämtlicher auflaufender Mahn- und Inkassospesen sowie sonstiger vorprozessualer Kosten.



§5 Verrechnung der Emballagen

Nur die ausdrücklich als Leihverpackung bezeichneten Emballagen sind in ordnungsgemäßem Zustand und restentleert frachtfrei zurückzustellen. Bei Rückstellung nach drei Monaten erfolgt keine Gutschrift. Als Abnützungs- oder Reinigungsgebühr gilt der hierfür in der Faktura enthaltene Betrag.



§6 Verarbeitung, Gewährleistung, Haftung

Der Käufer und der Endverbraucher dürfen die gelieferte Ware nur gemäß den auf den Behältern abgedruckten Gebrauchsanleitungen oder Merkblättern der Erzeugerfirma verarbeiten. Für einen nicht produktspezifischen Einsatz der Produkte übernimmt HT keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Davon abweichende mündliche Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten sind nur verbindlich, wenn diese vor der Verarbeitung durch HT schriftlich bestätigt wurden. Der Käufer oder Endverbraucher hat selbst darauf zu achten, dass sich zu verarbeitende oder anzustreichende Objekte für die gegenständliche Farbe oder den Anstrich eignen und gereinigt sind. Weiters sind die Anwendungsbedingungen sorgfältig einzuhalten. HT leistet nur für die gleichbleibende Qualität der gelieferten Ware zum Zeitpunkt der Lieferung Gewähr. Die gelieferte Ware ist unverzüglich, spätestens aber binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware zu überprüfen. Beanstandungen bezüglich Menge, Gewicht und Sorte können nur bei Übernahme der Ware, andere Mängelrügen nur innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme der Ware bei sonstigem Ausschluss erhoben werden. Reklamationen bei oder nach Verarbeitung sind jedenfalls ausgeschlossen. Sind Mängelrügen des Käufers rechtzeitig erhoben und berechtigt, so kann HT nach ihrer Wahl mangelhafte Ware durch mangelfreie Ware ersetzen oder angemessene Preisminderung gewähren. HT haftet nicht für die mit den gelieferten Anstrichmitteln hergestellten Anstriche, deren Haltbarkeit und Mängelfreiheit. Weiters wird die Haftung von HT für Schäden aus Lieferverzug sowie für allfällige Folgeschäden aus mangelhafter Ware, wie z. B. für Kosten der Entfernung des Anstriches und Neuaufbringung, Verzögerungen in der Fertigstellung, Entgeltminderungen beim Verarbeiten oder entgangenen Gewinn sowie für Schäden am gestrichenen Objekt, ausgeschlossen. Weiters wird die Haftung von HT für Schäden und Folgeschäden am Vermögen des Käufers oder dessen Abnehmer sowie an Personen, die mit der gelieferten Ware in Kontakt kommen, ausgeschlossen. Bei Lieferung von Handelsware tritt jedoch HT dem Käufer oder dessen Kunden auf ihr Verlangen allenfalls bestehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Erzeuger ab. Die Haftung der HT für Schäden bei Vertragspartnern des Käufers und bei deren Abnehmern wird jedenfalls ausgeschlossen. Insgesamt sind Schadenersatzansprüche gegen HT in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Der Anspruch auf Schadenersatz ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, beträgt jedoch höchstens den Rechnungsbetrag.



§7 Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinn des Produkthaftungsgesetzes gegen HT richten, sind ausgeschlossen. Es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der HT verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.



§8 Eigentumsvorbehalt, Vorauszession

HT behält sich das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Zinsen und Kosten, vor. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu verarbeiten oder zu veräußern, hingegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Er ist ferner verpflichtet, HT Pfändungen und andere Zugriffe Dritter auf die Ware unverzüglich mitzuteilen. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware, so sind die ihm daraus erwachsenden Forderungen samt allen Nebenrechten, solange an HT abgetreten, bis die Kaufpreisschuld und sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vollständig befriedigt worden sind. Der Käufer ist auf Verlangen von HT verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und der HT die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. HT ist verpflichtet, die aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt erwachsenden Forderungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt. Im Fall einer Insolvenz des Käufers verlieren durch HT gewährte Rabatte oder andere Nachlässe ihre Gültigkeit. In diesem Fall kommen die Bruttopreise laut Preisliste zur Anwendung.



§9 Kompensationsverbot

Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen mit Verbindlichkeiten gegenüber HT aufzurechnen, sofern nicht die Forderung des Käufers seitens HT schriftlich anerkannt worden ist.



§10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schriftform

Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt Wiener Neustadt als Erfüllungsort. Für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Geschäftsbeziehung zwischen HT und dem Käufer ergeben, wird Wiener Neustadt als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt materielles österreichisches Recht als vereinbart. Der Käufer hat Mängelrügen und Nachfristsetzung gegenüber der HT mit eingeschriebenem Brief zu erklären. Verständigungen von HT an den Käufer sind stets an die zuletzt bekannt gegebene Adresse wirksam.